Für Samstag, den 31.10.2020, 10.45 Uhr, laden wir euch herzlich zur
Mitgliedervoll- und Wahlversammlung ein. Um Schlangenbildung zu
vermeiden, könnt ihr euch bereits ab 10.20 Uhr vor Ort anmelden.
Diese findet aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Geschäftsstelle, sondern im Rathaus Köpenick, Ratssaal (Raum 201), Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin statt.
Ein barrierefreier Eingang befindet sich bei dem Tor in der Böttcherstrasse.
Vorläufige Tagesordnung:
TOP 1: Formalien
TOP 2: Wahl der Direktkandidatur für den Bundestag
TOP 3: Wahl der Kandidat*innen für die Direktwahlkreise für das
Abgeordnetenhaus
TOP 4: Sonstiges: Berichte
Bewerbungen für die Wahlen können auf erfragen via E-Mail eingereicht werden. Spontankandidaturen sind auch auf der Versammlung möglich.
Vielen Dank.
Ungeachet des nachfolgenden Absatzes wird es natürlich vorher eine Wahl zum Meinungsbild aller nicht wahlberechtigen Personen geben welche direkt im Anschluss einen Bestätigungswahlgang erhalten
Ergänzung zur urspünglichen Einladung
*Bitte beachtet:*
Abstimmungsberechtigt für die Direktkandidatur für den Bundestag sind
nur Parteimitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung im
betreffenden Wahlkreis zum Bundestag wahlberechtigt sind (§§ 12, 21
BWG). In der Bundesrepublik Deutschland lebende Parteimitglieder
müssen danach im betreffenden Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz (auch
Erstwohnsitz genannt) innehaben. Mit anderen Worten kann ein
Parteimitglied nur in dem Wahlkreis an der Kandidat*innenaufstellung als
wahlberechtigtes Mitglied teilnehmen, in dessen Bereich es in das
Wähler*innenverzeichnis aufgenommen und berechtigt ist, einen Wahlschein
zu erhalten. Zum Zeitpunkt der Versammlung minderjährige
Parteimitglieder, solche mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
sowie Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Wahlkreis haben, sind
daher nicht abstimmungsberechtigt. Parteimitglieder, die gemäß § 13 BWG
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind ebenfalls nicht
abstimmungsberechtigt.
Bewerber*in kann sein, wer am Wahltag Deutsche*r i.S.d. Art. 116 Abs. 1
Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach § 13
BWG vom Wahlrecht oder nach § 15 Abs. 2 BWG von der Wählbarkeit
ausgeschlossen ist.
Bei der Nominierung der Direktkandidat*innen zur AGH-Wahl sind alle Mitglieder
ab 18 Jahren wahlberechtigt, die deutsche Staatsbürger*innen sind
und ihren ersten Wohnsitz im Bezirk Treptow-Köpenick haben.
Für die Stimmrechtsprüfung bringt bitte Euren gültigen Personalausweis
ODER Euren Reisepass MIT Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes mit.
Entsprechend können nur Personen gewählt werden, die die o.g.
Bedingungen erfüllen. Unbenommen hiervon sind alle Mitglieder bei
Stimmungsbildern stimmberechtigt.
Die aktuellen Informationen dazu findet ihr online unter:
erfragen via E-Mail
*Wichtige Hygieneregeln:*
Wir bitten um Beachtung folgender Punkte. Bitte…
– meldet euch mit vollständigem Namen für die MVV per Mail an
post@gruene-treptow-koepenick.de an.
– achtet auf Krankheitssymptome, die auf Covid-19 schließen lassen
können und bleibt bitte bei Verdacht der Veranstaltung fern.
– tragt ab Betreten des Gebäudes eine nasenbedeckende Mund-Nasen-Maske.
– beachtet vor Ort die ausgehängten Hygienemaßnahmen, u.a. zu Abständen,
Laufwegen und Handhygiene.
– bringt Kugelschreiber und ggf. noch später per Mail verschickte
Unterlagen selbst mit.
– versorgt euch bitte für die Veranstaltung selbst mit Essen und Getränken.
Vielen Dank für euer Verständnis!