Aufstellungsversammlung 26. Oktober 2020 Für Samstag, den 31.10.2020, 10.45 Uhr, laden wir euch herzlich zurMitgliedervoll- und Wahlversammlung ein. Um Schlangenbildung zuvermeiden, könnt ihr euch bereits ab 10.20 Uhr vor Ort anmelden.Diese findet aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Geschäftsstelle, sondern im Rathaus Köpenick, Ratssaal (Raum 201), Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin statt.Ein barrierefreier Eingang befindet sich bei dem Tor in der Böttcherstrasse.Vorläufige Tagesordnung:TOP 1: FormalienTOP 2: Wahl der Direktkandidatur für den BundestagTOP 3: Wahl der Kandidat*innen für die Direktwahlkreise für dasAbgeordnetenhausTOP 4: Sonstiges: BerichteBewerbungen für die Wahlen können auf erfragen via E-Mail eingereicht werden. Spontankandidaturen sind auch auf der Versammlung möglich.Vielen Dank.Ungeachet des nachfolgenden Absatzes wird es natürlich vorher eine Wahl zum Meinungsbild aller nicht wahlberechtigen Personen geben welche direkt im Anschluss einen Bestätigungswahlgang erhaltenErgänzung zur urspünglichen Einladung*Bitte beachtet:*Abstimmungsberechtigt für die Direktkandidatur für den Bundestag sindnur Parteimitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung imbetreffenden Wahlkreis zum Bundestag wahlberechtigt sind (§§ 12, 21BWG). In der Bundesrepublik Deutschland lebende Parteimitgliedermüssen danach im betreffenden Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz (auchErstwohnsitz genannt) innehaben. Mit anderen Worten kann einParteimitglied nur in dem Wahlkreis an der Kandidat*innenaufstellung alswahlberechtigtes Mitglied teilnehmen, in dessen Bereich es in dasWähler*innenverzeichnis aufgenommen und berechtigt ist, einen Wahlscheinzu erhalten. Zum Zeitpunkt der Versammlung minderjährigeParteimitglieder, solche mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeitsowie Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Wahlkreis haben, sinddaher nicht abstimmungsberechtigt. Parteimitglieder, die gemäß § 13 BWGvom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind ebenfalls nichtabstimmungsberechtigt.Bewerber*in kann sein, wer am Wahltag Deutsche*r i.S.d. Art. 116 Abs. 1Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach § 13BWG vom Wahlrecht oder nach § 15 Abs. 2 BWG von der Wählbarkeitausgeschlossen ist.Bei der Nominierung der Direktkandidat*innen zur AGH-Wahl sind alle Mitgliederab 18 Jahren wahlberechtigt, die deutsche Staatsbürger*innen sindund ihren ersten Wohnsitz im Bezirk Treptow-Köpenick haben.Für die Stimmrechtsprüfung bringt bitte Euren gültigen PersonalausweisODER Euren Reisepass MIT Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes mit.Entsprechend können nur Personen gewählt werden, die die o.g.Bedingungen erfüllen. Unbenommen hiervon sind alle Mitglieder beiStimmungsbildern stimmberechtigt.Die aktuellen Informationen dazu findet ihr online unter:erfragen via E-Mail*Wichtige Hygieneregeln:*Wir bitten um Beachtung folgender Punkte. Bitte…– meldet euch mit vollständigem Namen für die MVV per Mail anpost@gruene-treptow-koepenick.de an.– achtet auf Krankheitssymptome, die auf Covid-19 schließen lassenkönnen und bleibt bitte bei Verdacht der Veranstaltung fern.– tragt ab Betreten des Gebäudes eine nasenbedeckende Mund-Nasen-Maske.– beachtet vor Ort die ausgehängten Hygienemaßnahmen, u.a. zu Abständen,Laufwegen und Handhygiene.– bringt Kugelschreiber und ggf. noch später per Mail verschickteUnterlagen selbst mit.– versorgt euch bitte für die Veranstaltung selbst mit Essen und Getränken.Vielen Dank für euer Verständnis!