Gemeinsam mit der LAG Demokratie und Recht laden wir euch herzlich zur Mitgliederversammlung am 02.06. zum Thema „Das Grundgesetz in der Corona-Krise“ ein. Die Veranstaltung findet um 19:30 Uhr als Videokonferenz statt.
Vorläufige Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung und Formalien TOP 2: Das Grundgesetz in der Corona-Krise TOP 3: Berichte
In der Corona-Krise war ein schnelles Handeln der Regierung erforderlich, um die Pandemie wirkam einzudämmen. Der Senat hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) erlassen. Mit dieser Verordnung geht jedoch auch der schwere Eingriff von Grundrechten einher.
Das deutsche Grundgesetz enthält neben den Grundrechten auch viele Schutzmechanismen, wie beispielsweise die Gewaltenteilung, damit nicht einzelne Menschen oder Institutionen zu viel Macht in sich vereinen können. Neben den Einriffen in die Grundrechte werden auch die Schutzmechanismen in der Krise eingeschränkt. So werden die erforderlichen Maßnahmen durch die Verwaltung mittels Rechtsverordnungen getroffen und nicht vom Parlament durch Gesetze bestimmt. Diese Situation hat es noch nie unter dem Grundgesetz gegeben. Noch immer bestehen viele Einschränkungen fort.
Wir möchten gemeinsam mit Euch die bestehenden Einschränkungen im Lichte des Grundgesetzes diskutieren und die Entwicklungen rückblickend betrachten. Der Sprecher der LAG Demokratie und Recht Jan Fährmann (Jurist) wird uns einen kurzen Input über die Krisenbewältigung aus verfassungsrechtlicher Sicht geben. Anschließend besteht Raum für Diskussionen.
Die Einladung zur Videokonferenz wird über den Mitglieder- und Aktivenverteiler versandt. Nichtmitglieder können sich bei Interesse an der Teilnahme unter post@gruene-treptow-koepenick.de anmelden.
Grüne Grüße
Claudia, Jacob, Karo, Katharina, Willi
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